1989 |
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ARD |
DDR Fluchlinge verlassen BRD Prag Botschaft.
Die Regierung der DDR versu
Flucht aus der Sowjetischen Besatzu |
chte, die Zahl der „Republikflüchtlinge“ einerseits durch sozialpolitische Maßnahmen niedrig zu halten, andererseits aber auch durch massive Abriegelung der Grenzen mit Sperranlagen. Seit der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 wurde die innerdeutsche Grenze massiv abgeriegelt, am 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer errichtet.
„Republikflucht“ genannte Fluchtversuche sollten durch die Grenztruppen der DDR auf jeden Fall verhindert werden. Neben Posten der Grenztruppen, die zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen auch Gebrauch von der Schusswaffe machten (Schießbefehl), waren an der innerdeutschen Grenze auch Minen und Selbstschussanlagen installiert. Das hatte zur Folge, dass viele Menschen beim Versuch, die DDR zu verlassen, getötet wurden. Nach Angaben der Berliner „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ starben zwischen 1949 und 1989 insgesamt 1.135 Menschen bei Grenzzwischenfällen an der innerdeutschen Grenze. Darunter befinden sich 200 DDR-Grenzer, die durch Suizid oder Unfälle mit Schusswaffen ums Leben kamen.[7] Mindestens 25 Grenzsoldaten wurden bei Grenzdurchbrüchen an der innerdeutschen Grenze erschossen (siehe Todesfälle unter DDR-Grenzern).
Ehemalige bulgarische Grenzoffiziere gaben in der bulgarischen Zeitschrift „Anti“ Anfang 1993 an, dass die DDR-Botschaft in Sofia bulgarischen Grenzern für jeden getöteten DDR-Flüchtling eine Prämie in Höhe von 2000 Lewa (damals umgerechnet etwa 1000 D-Mark) gezahlt hätte, zudem seien mehrere Tage Sonderurlaub gewährt worden.
Das letzte Todesopfer, das erschossen wurde, war Chris Gueffroy, der 1989 an der Berliner Mauer starb. Danach kam Winfried Freudenberg bei einem missglückten Fluchtversuch mit einem Heißluftballon ums Leben.
Der Versuch der „Republikflucht“ wurde bestraft. Nach einigen Schätzungen wurden rund 75.000 Menschen wegen Fluchtversuchen verurteilt, in der Regel mit Gefängnisstrafen zwischen einem und drei Jahren und anschließender besonderer Überwachung durch das MfS. Wer bewaffnet war, Grenzanlagen beschädigte, als Armeeangehöriger oder als Geheimnisträger bei einem Fluchtversuch gefasst wurde, dem drohten bis zu acht Jahre Gefängnis.
Der Vollzug von Untersuchungs- und Strafhaft in der DDR war härter als in der Bundesrepublik Deutschland – zumal bei „politischen“ Delikten wie der „versuchten Republikflucht“. In den 1980er Jahren wurden jährlich 1500 bis 2000 Menschen wegen versuchter Republikflucht inhaftiert.
Seit den 1960er Jahren durften viele der Gefangenen nach Freikauf durch die Bundesrepublik ausreisen.